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Impressum Pflichtangaben: Was dein Handwerksbetrieb braucht

Die Pflichtangaben im Impressum machen deutlich, wer hinter deiner Website steht und wie dein Betrieb erreichbar ist. Dazu gehören insbesondere Name, Anschrift und Kontaktangaben, je nach Rechtsform und Tätigkeit auch Registerdaten oder Berufsangaben. Diese Checkliste hilft dir, die richtigen Unterlagen zusammenzustellen und typische Lücken auf deiner Handwerkerwebsite zu erkennen.

Stand: 22. Oktober 2026. Das ist eine Erklärung, keine Rechtsberatung. Welche Angaben dein konkreter Betrieb braucht, kannst du mit deiner zuständigen Kammer oder einer Rechtsberatung klären.

Wann braucht dein Handwerksbetrieb ein Impressum?

Wenn du auf deiner Website deinen Betrieb vorstellst, Leistungen anbietest oder Anfragen gewinnen möchtest, brauchst du eine Anbieterkennzeichnung. Dafür musst du auf der Seite weder einen Onlineshop betreiben noch unmittelbar Zahlungen annehmen. Auch ein geschäftlich genutztes Profil auf Instagram oder Facebook gehört zu deinem öffentlichen Auftritt.

Die zentrale gesetzliche Grundlage ist heute § 5 DDG. In älteren Vorlagen steht häufig noch § 5 TMG. Übernimm solche Texte nicht unverändert. Prüfe zuerst, ob sie zu deinem heutigen Unternehmen und zur geltenden Grundlage passen.

Für eine Website für deinen Handwerksbetrieb bedeutet das praktisch: Plane das Impressum als eigene, gut lesbare Seite ein. Die Kontaktdaten im Seitenfuß helfen Besuchern, ersetzen aber keine vollständige Zusammenstellung der erforderlichen Angaben. Derselbe Betrieb sollte auf der Kontaktseite und im Impressum eindeutig erkennbar sein.

Welche Pflichtangaben gehören in das Impressum?

Lege deine Gewerbeunterlagen, gegebenenfalls den Registerauszug und die Mitteilungen deiner Kammer bereit. Trage die Daten nicht aus dem Gedächtnis zusammen. Die folgende Übersicht unterscheidet die Grundangaben von Ergänzungen, die erst durch Rechtsform oder Tätigkeit entstehen.

AngabeWorauf du achten solltest
Vollständiger NameBei einem Einzelunternehmen muss der Inhaber mit seinem vollständigen Namen erkennbar sein. Ein erfundener Markenname allein genügt dafür nicht.
AnschriftNenne Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort der Niederlassung. Ein Postfach ist kein Ersatz für eine vollständige Anschrift.
KontaktEine Adresse für elektronische Post gehört dazu. Gib einen zuverlässig betreuten Kontaktweg an. Eine gut erreichbare Telefonnummer ist für deinen Betrieb praktisch und wird von den Kammern empfohlen.
Rechtsform und VertretungBei juristischen Personen müssen die Rechtsform und die vertretungsberechtigte Person angegeben werden. Übernimm die rechtlichen Firmendaten aus deinen Unterlagen.
RegisterWenn eine entsprechende Eintragung vorliegt, gehören das Register und die Registernummer dazu. Prüfe die genaue Bezeichnung anhand deines Registerauszugs.
Steuerliche KennnummernBerücksichtige eine vorhandene Umsatzsteueridentifikationsnummer beziehungsweise Wirtschaftsidentifikationsnummer. Verwechsle sie nicht mit der gewöhnlichen Steuernummer.
Aufsichtsbehörde und BerufsangabenZusätzliche Angaben hängen von der Tätigkeit und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Die Kammerzugehörigkeit allein beantwortet diese Frage noch nicht.
Besondere UnternehmenslagenFür bestimmte Kapitalgesellschaften sind auch eine Abwicklung oder Liquidation anzugeben, wenn diese Situation tatsächlich vorliegt.

Grundlage: § 5 Absatz 1 DDG. Die Übersicht ist eine Arbeitshilfe und kein Muster für sämtliche Rechtsformen oder Sonderfälle.

Schreibe ausgeschriebene Namen und aktuelle Daten sauber ab. Eine kurze Marke im Logo und die rechtliche Anbieterbezeichnung können unterschiedlich aussehen. Entscheidend ist, dass Besucher den verantwortlichen Betrieb eindeutig erkennen. Telefonnummer und Mailadresse sollten außerdem auf dem Handy direkt nutzbar sein.

Einmal auf dem Handy prüfen

Ist deine Website im Alltag gut benutzbar?

Wir sehen uns bei unserem kostenlosen Websitecheck unter anderem die mobile Ansicht und den Weg zur Anfrage an. Das ersetzt keine rechtliche Prüfung des Impressums.

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Welche Besonderheiten gelten für Handwerksbetriebe?

Ein Augenoptiker hat andere fachliche Voraussetzungen als ein Gartenpflegebetrieb. Deshalb ist eine pauschale Vorlage mit derselben Liste von Berufsangaben für jedes Gewerk keine verlässliche Abkürzung. Entscheidend sind die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit und die einschlägigen Regeln.

§ 5 Absatz 1 Nummer 5 DDG sieht bei den dort erfassten Berufen weitere Angaben vor: die zuständige Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung mit dem Staat ihrer Verleihung und die berufsrechtlichen Regelungen samt Zugang dazu. Die Handwerkskammer Düsseldorf nennt dazu ausdrücklich die Gesundheitshandwerke, beispielsweise Augenoptiker, Zahntechniker und Hörakustiker. Leite daraus keine ungeprüfte allgemeine Pflicht für jedes andere Gewerk ab.

Auch die zuständige Aufsichtsbehörde ist kein Feld, das du beliebig mit einer Kammer füllst. Sie ist nach § 5 Absatz 1 Nummer 3 DDG anzugeben, wenn die Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarf. Welche Stelle das bei deinem Betrieb ist, sollte anhand deiner Zulassungsunterlagen geklärt werden.

Verwechsle außerdem Handelsregister und Handwerksrolle nicht. Die Handwerksrolle ist das in § 6 HwO geregelte Verzeichnis der Handwerkskammer. Eine dort vergebene Betriebsnummer ist nicht automatisch eine Handelsregisternummer. Wenn du unsicher bist, lege deiner Kammer die konkrete Liste deiner Eintragungen und Tätigkeiten vor.

Wo muss das Impressum auf Website und Profilen erreichbar sein?

Die Angaben müssen nach § 5 DDG leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Eine einfache Umsetzung ist ein klar benannter Link im Seitenfuß, der auf jeder Unterseite funktioniert. Nenne ihn Impressum, damit Besucher nicht erraten müssen, wo deine Anbieterangaben versteckt sind.

Öffne deine Website auf dem Handy und gehe den Weg selbst durch. Liegt ein Fenster über dem Link? Ist die Schrift lesbar? Führt der Link wirklich zu deinen aktuellen Daten? Kannst du die Seite ohne Anmeldung öffnen? Ein korrekt verfasster Text hilft wenig, wenn ihn Besucher im Alltag nicht erreichen.

Prüfe geschäftliche Profile gesondert. Ein Impressum auf deiner Website wird nicht dadurch auf Instagram auffindbar, dass beide Auftritte demselben Betrieb gehören. Setze einen eindeutig bezeichneten Verweis und teste ihn aus Sicht eines Besuchers. Kontrolliere diesen Weg erneut, wenn du deinen Profilnamen oder die Websiteadresse änderst.

Lesbarkeit betrifft den gesamten Auftritt. Unser Ratgeber zur barrierefreien Website zeigt weitere Punkte, die du neben dem Impressum berücksichtigen solltest.

Wie prüfst du dein vorhandenes Impressum Schritt für Schritt?

Schritt 1

Unterlagen statt Vorlagen sammeln

Vergleiche Firmenbezeichnung, Rechtsform, Inhaber oder Vertretung und Anschrift mit deinen aktuellen Unterlagen. Markiere jede Angabe, für die dir noch ein verlässlicher Beleg fehlt.

Schritt 2

Sonderfälle einzeln klären

Prüfe Register, Berufsangaben und gegebenenfalls die Aufsichtsbehörde. Kopiere keine Musterzeile allein deshalb, weil sie bei einem anderen Handwerker steht.

Schritt 3

Kontakt und Sichtbarkeit testen

Öffne die Seite aus dem Menü und aus dem Seitenfuß. Teste Telefonnummer und Mailadresse. Prüfe anschließend den Verweis aus jedem geschäftlichen Profil.

Schritt 4

Änderungen festhalten

Dokumentiere, wann du die Angaben abgeglichen hast. Wiederhole die Prüfung nach einem Umzug, einem Wechsel der Rechtsform oder geänderten Kontaktdaten.

Das Impressum ist dabei nur ein Teil deiner rechtlichen Informationen. Je nach Angebot können weitere Pflichten hinzukommen, beispielsweise zu Datenschutz oder Verbraucherschlichtung. Diese Fragen ersetzt die Checkliste nicht. Lass besondere Konstellationen gesondert prüfen, bevor du einen fremden Text übernimmst.

Organisatorisch hilft ein fester Verantwortlicher für Änderungen. So landen eine neue Büroadresse oder eine andere Telefonnummer auf allen wichtigen Seiten. Bei unserer Betreuung und Wartung von Websites geht es auch darum, solche technischen und redaktionellen Anpassungen geordnet umzusetzen.

Häufige Fragen zu den Impressum Pflichtangaben

Welche Angaben müssen im Impressum stehen?

Grundlage sind Name, Anschrift und Kontaktangaben des Anbieters. Abhängig von Rechtsform, Eintragung und Tätigkeit kommen weitere Angaben hinzu. Maßgeblich ist § 5 DDG. Nutze die Tabelle als Vorbereitung und gleiche Sonderfälle mit deiner Kammer oder einer Rechtsberatung ab.

Kann man ein Impressum selbst erstellen?

Du kannst deine Unternehmensdaten selbst zusammentragen und die Seite technisch einrichten. Ob die Zusammenstellung im Einzelfall vollständig ist, ist eine andere Frage. Bei unklaren Berufsangaben, mehreren Anbietern oder besonderen Angeboten sollte die rechtliche Prüfung vor der Veröffentlichung erfolgen.

Ist es strafbar, kein Impressum zu haben?

Ein Verstoß gegen die Informationspflichten ist in § 33 Absatz 2 Nummer 1 DDG als Ordnungswidrigkeit geregelt. Das ist rechtlich von einer Straftat zu unterscheiden. Fehlende Angaben sind deshalb aber nicht folgenlos. Bei einem konkreten behördlichen Schreiben oder einer Abmahnung solltest du rechtliche Hilfe einholen.

Quellen und Prüfung: § 5 und § 33 DDG, § 6 HwO sowie die Informationen der Handwerkskammer Düsseldorf. Die Quellen sind an den betreffenden Absätzen verlinkt und wurden am 22. Oktober 2026 abgerufen.

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