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Barrierefreie Website: Wen die Pflicht wirklich trifft.

Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, und seitdem bekommen viele kleine Betriebe Post von Anbietern, die ihnen Angst machen. Hier steht, was das Gesetz tatsächlich verlangt — und von wem.

Das ist eine Erklärung, keine Rechtsberatung. Ob dein Betrieb betroffen ist, entscheidet dein Einzelfall. Im Zweifel fragst du einen Anwalt oder deine Kammer — nicht uns und nicht die Agentur, die dir gerade eine Rechnung schickt.

Was das Gesetz ist

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz — kurz BFSG — setzt eine europäische Richtlinie in deutsches Recht um. Es gilt seit dem 28. Juni 2025. Sein Ziel ist, dass Menschen mit Behinderung digitale Angebote genauso nutzen können wie alle anderen.

Wichtig zur Einordnung: Daneben gibt es die BITV 2.0, die für öffentliche Stellen gilt — Behörden, Ämter, staatliche Einrichtungen. Wenn du in einem Text über „gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit“ liest, ist oft die BITV gemeint, nicht das BFSG. Für einen Handwerksbetrieb oder eine Praxis ist das BFSG die richtige Adresse.

Wen es betrifft

Das BFSG zielt auf Angebote, die sich an Verbraucher richten und bei denen online ein Vertrag zustande kommt. Also: Onlineshops, Buchungen, Bankdienstleistungen, E-Books, Telekommunikation, Personenbeförderung.

Fällt nicht darunter

  • Reine Informationsseiten, auf denen sich ein Betrieb vorstellt und seine Kontaktdaten nennt
  • Angebote, die sich ausschließlich an Geschäftskunden richten
  • Interne Systeme, die keine Verbraucher erreichen

Fällt darunter

  • Onlineshops, über die Verbraucher direkt kaufen
  • Buchungs- und Bestellstrecken für Verbraucher
  • Bank-, Telekommunikations- und Beförderungsdienste
  • E-Books und E-Book-Software

Die Kleinstunternehmer-Ausnahme

Für Dienstleistungen befreit das Gesetz Kleinstunternehmen. Als Kleinstunternehmen gilt, wer beide Bedingungen erfüllt:

  • weniger als 10 Beschäftigte und
  • höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme

Für den typischen Handwerksbetrieb, die typische Praxis und die typische Kanzlei heißt das: meistens keine Pflicht.

Und hier ist die Falle

Die Ausnahme gilt für Dienstleistungen — nicht für Produkte. Wer als Kleinstbetrieb einen Onlineshop betreibt, über den Verbraucher direkt kaufen, ist trotzdem in der Pflicht. Der Shop und der Bestellvorgang müssen dann barrierefrei sein.

Wer dir das Gegenteil erzählt und dir gleich ein Paket dazu verkauft, sollte zuerst erklären können, warum die Ausnahme bei dir nicht greifen soll.

Was „barrierefrei“ technisch heißt

Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die in der Praxis auf die WCAG 2.1 Stufe AA verweist. Vier Grundsätze stecken dahinter:

Wahrnehmbar

Text lässt sich vergrößern, Bilder haben Alternativtexte, Kontraste reichen aus.

Bedienbar

Alles funktioniert auch nur mit der Tastatur, ohne Maus.

Verständlich

Klare Sprache, nachvollziehbare Struktur, verständliche Fehlermeldungen.

Robust

Vorlesesoftware und Hilfsmittel können die Seite auslesen und richtig wiedergeben.

Was auch ohne Pflicht sinnvoll ist

Kontraste, die man lesen kann

Grauer Text auf hellgrauem Grund sieht im Entwurf gut aus. Bei Sonnenlicht auf dem Handy ist er weg — für alle, nicht nur für Menschen mit Sehschwäche.

Schrift, die groß genug ist

Ein großer Teil deiner Kunden ist über fünfzig. Kleine Schrift kostet dich Anfragen, lange bevor sie ein Rechtsproblem wird.

Alternativtexte für Bilder

Sie beschreiben, was auf einem Bild zu sehen ist. Vorlesesoftware braucht sie — und Google auch. Der seltene Fall, in dem Barrierefreiheit und Auffindbarkeit dasselbe verlangen.

Formulare, die sagen, was fehlt

„Fehler“ hilft niemandem. „Bitte gib eine Telefonnummer an, unter der wir dich erreichen“ hilft allen.

Bedienbar mit der Tastatur

Wer keine Maus benutzen kann, kommt sonst nicht durch dein Menü. Das trifft mehr Leute, als man denkt — auch vorübergehend, mit einem Arm im Gips.

Kein Overlay-Werkzeug

Diese Skripte versprechen, eine Seite per Klick barrierefrei zu machen. Sie tun es nicht. Sie legen eine Schicht über die Probleme, statt sie zu lösen, und werden von Betroffenenverbänden kritisiert.

Häufige Fragen

Muss meine Website barrierefrei sein?

Wenn du Dienstleistungen anbietest, weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz hast, greift die Kleinstunternehmer-Ausnahme — dann wahrscheinlich nicht. Wenn du einen Onlineshop für Verbraucher betreibst, wahrscheinlich schon, auch als Kleinstbetrieb. Die sichere Antwort für deinen Fall gibt dir ein Anwalt.

Was passiert, wenn ich betroffen bin und nichts tue?

Zuständig ist die Marktüberwachung der Länder. Sie kann prüfen, Mängel feststellen und Fristen setzen; im Wiederholungsfall sind Bußgelder möglich. Betroffene können sich zusätzlich beschweren.

Zählt eine Online-Terminbuchung als Dienstleistung?

Ja — und genau deshalb greift für Kleinstbetriebe dort die Ausnahme. Anders sähe es aus, wenn du über die Seite Produkte an Verbraucher verkaufst.

Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin?

Nein. Ein Plugin kann einzelne Dinge verbessern — Kontraste, Schriftgrößen. Struktur, Alternativtexte und Tastaturbedienung entstehen beim Bauen der Seite, nicht durch ein nachträgliches Skript.

Ist eine barrierefreie Seite hässlich?

Nein. Ausreichende Kontraste, lesbare Schrift und klare Struktur sind gutes Design, kein Kompromiss. Was wegfällt, sind Dinge, die ohnehin niemandem nützen: dünne graue Schrift, Bedienelemente ohne Beschriftung, Karussells, die von selbst weiterspringen.

Wie prüfe ich meine Seite selbst?

Drei Tests, die nichts kosten: Vergrößere die Seite im Browser auf 200 Prozent — bleibt alles lesbar? Klick dich nur mit der Tabulatortaste durch — kommst du überall hin und siehst du, wo du gerade bist? Und lies die Seite bei Sonnenlicht auf dem Handy.

Gilt das BFSG auch für meine Praxis?

Dieselbe Prüfung wie oben: Dienstleistung, Größe, Verbraucher. Unabhängig von der Pflicht ist gute Lesbarkeit in einer Praxis besonders sinnvoll, weil viele Patienten älter sind.

Was das für deine Website heißt

Wir bauen Seiten so, dass Kontraste, Schriftgrößen, Alternativtexte und Tastaturbedienung von Anfang an stimmen — unabhängig davon, ob dich das Gesetz trifft. Wie eine Website bei uns entsteht, steht auf Website erstellen lassen.